2.2. Atemschutzmundstücke Atemschutzmundstücke werden von den Lippen umschlossen und abgedichtet. Zum Atemschutzmundstück gehört eine Nasenklemme. Die Nasenklemme klemmt die Nase ab, wodurch nur Mundatmung möglich ist. Der Schutz der Augen erfolgt im Bedarfsfalle durch gasdichte Brillen. Mundstücke mit Rundgewindeanschluß sind ohne oder mit Atemventilen ausgerüstet. Mundstücke mit Zentralgewindeanschluß sind ventillos. Atemschutzmundstücke werden durch geeignete Haltevorrichtungen am Kopf gehalten. (Gesetzblatt der DDR 1967 Teil II Nr. 33 Seite 206)